Wir für Sie

Das kirchliche Leben in den Kirchengemeinden und Kirchenkreisen unserer Landeskirche ist geprägt durch eine Vielzahl von Aktivitäten und Events. Damit dies geschehen kann, erhalten die Kirchenkreise und Kirchengemeinden Kirchensteuermittel durch die Landeskirche zugewiesen.

Die Verwaltung dieser Kirchensteuermittel sowie der ggf. vorhandenen weiteren kirchlichen Vermögen eines Kirchenkreises oder einer Kirchengemeinde obliegt den jeweiligen Kirchenkreistagen bzw. Kirchenkreisvorständen sowie den Kirchenvorständen.

Diesen überwiegend ehrenamtlich besetzten Gremien stehen für Ihre Arbeit die Kirchen- und Kirchenkreisämter für die Unterstützung und Abwicklung der kircheninternen Abläufe zur Verfügung.

Zu den wesentlichen Aufgaben gehört dabei eine ordnungsgemäße Aufstellung eines Jahresabschlusses am Ende eines Haushaltsjahres.

Diese aufgestellten Jahresabschlüsse unterliegen einer Prüfungspflicht durch den Kirchenvorstand oder des Kirchenkreisvorstandes, der sich hierfür des Rechnungsprüfungsamtes zu bedienen hat.

Das Rechnungsprüfungsamt prüft wiederum die Jahresabschlüsse der kirchlichen Körperschaften hinsichtlich der ordnungsgemäßen Verwendung der den Körperschaften anvertrauten Mittel.

Gemeinsam mit den ehrenamtlichen Gremien, den Kirchen(kreis)ämtern sorgen wir so dafür, dass der kirchliche Auftrag vor Ort erfüllt werden kann.

Tony Hegewald  / pixelio.de

Mehr Werte schaffen!

Prüfung als Mehrwert für Ihre Arbeit? Oder doch nur der Erbsenzähler, der einem die Arbeit vermiest?

Unser Anspruch an unsere Arbeit ist es, dass wir durch unseren Prüfungsansatz einen Mehrwert für unsere Kirchengemeinden, Kirchenkreise und Kirchenämter erbringen.

Kirchenleitende Gremien müssen eine Vielzahl an erheblichen finanziellen Entscheidungen treffen. Um frühzeitig mögliche finanzielle Risiken zu entdecken, bieten wir als Rechnungsprüfung eine begleitende Prüfung an.

Durch diese unabhängige Prüfung können bereits zum Zeitpunkt der Planung mögliche Fehler minimiert und potenzielle Risiken aufgezeigt werden.

So kann im Vorfeld bei geplanten Maßnahmen noch rechtzeitig gegengesteuert werden, um finanzielle Fehlleistungen zu vermeiden.

So wird die Rechnungsprüfung zu einer Führungsunterstützung, die den Entscheidern wichtige Hilfestellung und Sicherheit im Arbeitsalltag geben kann.

Warum Rechnungsprüfung

Die kirchliche Arbeit finanziert sich zu einem überwiegenden Teil aus Kirchensteuer-, Spenden- und Drittmitteln. Diese Mittel werden in öffentlich einzusehenden Haushaltsplänen und Jahresabschlüssen dokumentiert.

Deren wirtschaftliche und ordnungsgemäße Bewirtschaftung bedarf einer unabhängigen Kontrolle durch das Rechnungsprüfungsamt.

So wird sicher gestellt, dass

  • nicht bewusst oder unbewusst kirchliches oder staatliches Recht verletzt wird,
  • doloses Handeln aufgedeckt wird und
  • eine transparente und ordnungsgemäße Verwendung der Mittel sicher gestellt ist.